Unbehandelte Schlafapnoe

Nicht behandelte Schlafapnoe führt durch die auftretende Tagessymptomatik sehr häufig zu Verkehrsunfällen mit oft verheerendem Ausgang.

Mangelnde Vigilianz, Einschlafneigung, der sog. Sekundenschlaf, sind immer wieder Auslöser der uns durch die Presse nahegebrachten Unfälle auf Autobahnen. Hier spielt die monotone und oft stundenlange Fahrsituation eine große Rolle.

Informationen über Untersuchungen der Unfallhäufigkeit in Deutschland finden Sie auf den AfaS – Seiten.

Nun hat eine kanadische Studie den Nachweis erbracht, dass gut therapierte Schlafapnoiker in der Unfallhäufigkeit anderen, gesunden Verkehrsteilnehmern entsprechen, also keine erhöhtes Risiko darstellen.

Hieraus ergibt sich, welche Bedeutung eine schnelle Behandlung und Therapieeinleitung für Gesundheit und die gesamte Volkswirtschaft hat. Lange Wartezeiten auf einen Messplatz, dadurch verzögerte Behandlung und Therapie, erzeugen gefahren nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für seine Mitmenschen im Straßenverkehr.

Wichtig: die einmal eingeleitete Therapie, z.B. mittels CPAP – Gerät, muss konsequent durchgeführt werden, um wirksam zu sein!

Therapieabbrüche versetzen Patienten schnell wieder in den Zustand, in dem sie vor ihrer Behandlung waren.

Dass die Therapie und deren Nutzen und Einhaltung regelmäßig kontrolliert werden müssen, steht außer Frage. So sind jährliche, überwachte Kontrollen des Therapiedruckes und der Compliance vorgeschrieben.

Auch das Bundesverkehrsministerium hat die in unbehandelter Schlafapnoe liegenden Gefahren für Verkehrsteilnehmer erkannt und mit dem Gesetz zur ‚Zulassung von Personen am Straßenverkehr‘ aus August 1998 reagiert.

Demnach sind unbehandelte Schlafapnoiker in keiner Führerscheinklasse zu Straßenverkehr zugelassen, behandelte nur unter der Bedingung der regelmäßigen Kontrolle. 

Das ist wichtig für die Patienten! Therapieabbruch bedeutet demnach Verlust der Zulassung zur Teilnahme am Straßenverkehr, weil sie dann unbehandelt sind!

Zur Information nochmals der Artikel über die kanadische Studie:

CPAP – THERAPIE NORMALISIERT UNFALL-RISIKO VON APNOIKERN

Güte der Behandlung entscheidet über Fahrtüchtigkeit

London/Kanada (wie) – Autofahrer, die aufgrund eines unbehandelten Schlafapnoe-Syndroms (SAS) während der Fahrt mit dem Schlaf kämpfen, verursachen zwei- bis viermal mehr Verkehrsunfälle wie „ausgeschlafene“ Fahrer. Werden ihre nächtlichen Apnoe-Anfälle jedoch effektiv behandelt, normalisiert sich das Unfallrisiko, wie eine kanadische Studie ausweist.

Schläfrigkeit untertags, vermindertes Reaktionsvermögen und mangelnde Konzentrationsfähigkeit sind der Tribut, den eine obstruktives Schlafapnoe-Syndrom mit mindestens zehn Apnoe- und/oder Hypopnoe-Episoden pro Stunde fordert, sofern es nicht erkannt und behandelt wird. Setzt sich der Patient trotzdem ans Steuer, kommt es überdurchschnittlich häufig zum „Crash“. Doch lässt sich die erhöhte Unfallrate auf durchschnittliche Werte senken, wenn man SAS-Patienten effektiv behandelt, etwa mittels kontinuierlicher Beatmung gegen erhöhten Druck („Continuous Positive Airway Pressure“ , CPAP). Dieser Erfahrungswert ist bisher allerdings noch nicht ausreichend durch Daten belegt.

Geeignete Zahlen liefert jetzt C.F. George von der University of Western Ontario. In seiner Untersuchung verglich er die Zahl der Kraftfahrzeug-Unfälle von 210 Patienten mit obstruktivem SAS drei Jahre vor und nach nasaler CPAP-Behandlung mit einer Kontrollgruppe gleichen Alters und Geschlechts.

Während die Kollisions-Rate, das heißt die Zahl der Unfälle pro Person und Jahr, bei den unbehandelten SAS-Patienten im Vergleich zur Kontrollgruppe ums Dreifache höher lag, bestand drei Jahre nach Therapiebeginn kein Unterschied mehr zwischen beiden Gruppen. Wie nicht anders zu erwarten, blieb die Kollisions-Rate innerhalb der Kontrollgruppe konstant.

Effektive Behandlung vorausgesetzt, sind Patienten mit SAS demnach genau so verkehrs- und fahrtüchtig wie jeder andere Verkehrsteilnehmer. Dies speziell für Ärzte von Belang, die bei Gerichtsverhandlungen gutachterlich tätig sind und über die Fahrtüchtigkeit von SAS-Patienten zu entscheiden haben.

Aus: Thorax 56 (2001) 508-512

Quelle: www.awo-dillenburg.de/book/export/html/17