Standardisierte Therapiekontrolle CPAP/BIPAP

Sie sind im Schlaflabor mit einem CPAP/BiPAP-Gerät versorgt worden?

Laut Gesetz zur Teilnahme am Straßenverkehr sind Patienten mit Schlaf-Apnoe-Syndrom nur dann fahrtüchtig, wenn sie jährlich einmal medizinisch kontrolliert werden.

Zur ambulanten standardisierten Therapiekontrolle gehört gemäß der Empfehlungen des Bundesverbandes der Pneumologen BdP:

  • Kontinuierliche Registrierung von Atmung, Schnarchgeräuschen, Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz, Körperlage, abdominelle und thorakale Atembewegungen
  • Auslesen der Betriebsstunden des Gerätes
  • Epworth Sleepiness-Scala und Auswertung (Tagesvigilanz)
  • Quality of Life Fragebogen und Auswertung
  • Kontrolle des Körpergewichts
  • Maskenkontrolle (korrekter Sitz, Druckstellen Problemerfassung und Beratung zu Gerät und Maske sowie Zubehör, Hinweise zur Reinigung und Pflege)
  • Kontrolle des Beatmungsdrucks, Erfassung von Druck-Fluss
  • Gespräch und Beratung durch den Arzt
  • Dokumentation auf einheitlichem Dokumentationsformular

Ihre Krankenkasse bezahlt lediglich einmal nach Ersteinstellung (6 Monate nach Therapiebeginn) eine Kontrolluntersuchung.

Weitere Untersuchungen wurden vom Bundesausschuss für Ärzte und Krankenassen (BUB-Richtlinie) als medizinisch nicht notwendig angesehen. Ihre Krankenkasse lehnt deshalb eine Kostenübernahme ab.

Die regelmäßige ambulante standardisierte Kontrolle der Therapie bei Patienten mit nCPAP/BiPAP-Therapie entspricht somit einer individuellen Gesundheitsleistung (IgEL) und muss privat liquidiert werden.

Aufgrund der Empfehlungen des BdP wird die Abrechnung der standardisierten Therapiekontrolle (in Analogie zur Schrittmacherkontrolle) nach Nummer 661 a (2.3-facher Satzt = 71.05 €) der GOÄ abgrechnet. 

Falls Sie diese Untersuchung für den o.g. Betrag wünschen, bitten wir um Terminvereinbarung.

Bitte bringen Sie dazu Ihr CPAP- oder BiPAP-Gerät mit der entsprechenden Maske und dem Netzstecker an diesem Tag mit in unsere Praxis.

Sollten Sie verhindert sein und können Sie den Termin nicht wahrzunehmen, bitten wir um sofortige Information, damit wir das für diese Untersuchung erforderliche Testgerät dann einem anderen Patienten geben können. So vermeiden Sie unnötig lange Wartezeiten für diese Untersuchung und auch die vorhandenen Geräte werden optimaler genutzt.